Schöne Sommerferien!
Wir wünschen allen schöne, erholsame und sonnige Sommerferien.
Bleiben Sie gesund!
Der Unterricht beginnt wieder am 10.08.2022 um 8.30 Uhr.
Das Team der Vincenz-von-Paul-Schule
Die Schulzeit ist eine der prägendsten Abschnitte des Lebens. Doch sie startet längst nicht für alle unter den gleichen Voraussetzungen. Die Vincenz-von-Paul-Schule unterrichtet Kinder und Jugendliche, deren Start in den Bildungsweg mit besonderen Herausforderungen verbunden sind. Wir sind eine staatlich anerkannte Förderschule in katholischer Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Die Vincenz-von-Paul-Schule ist besonders stolz darauf, regelmäßig so viele Jugendliche erfolgreich in das Berufsleben zu entlassen. Wir legen großen Wert auf eine frühzeitige Berufswahlorientierung sowie eine umfangreiche Berufsvorbereitung.
Wir wünschen allen schöne, erholsame und sonnige Sommerferien.
Bleiben Sie gesund!
Der Unterricht beginnt wieder am 10.08.2022 um 8.30 Uhr.
Das Team der Vincenz-von-Paul-Schule
Am 24. Mai 2022 fand für achtzehn Schüler und Schülerinnen und deren begleitende Lehrern und Lehrerinnender der Tremoniaschule, der Mira-Lobe-Schule und der Vincenz-von-Paul-Schule das dritte Sport-Event statt, das als Ersatz für die coronabedingt ausgefallenen Skifreizeiten der letzten zwei Jahre geplant wurde.
Da aufgrund von Corona die Skifahrt im Februar nicht stattfinden konnte, hat das Skiteam von Mira-Lobe-, Tremonia-, Vincenz-von-Paul- und der Schule am Adelwald unter diesem Motto verschiedene verschiedene sportliche Ersatz-Events organisiert.
Für manche Schüler*innen wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt.
Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.
Die sonderpädagogische Förderung umfasst folgende Förderschwerpunkte
Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen in der Regel in der allgemeinen Schule statt.
Grundsätzlich stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, über den die zuständige Schulaufsicht entscheidet. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Vincenz-von-Paul-Schule
Oesterholzstraße 85-91
44145 Dortmund
Tel.: 0231 9832 170
Fax: 0231 9832 177
E-Mail: info@vincenz-von-paul-schule.de