Förderschule 

       Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
      der Primarstufe, Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II in freier Trägerschaft 
       des St. Vincenz Jugendhilfe-Zentrum e.V.
   
Sekundarstufe II

letzte Aktualisierung 30.10.09

Konzept für die Sekundarstufe II an der Vincenz-von-Paul-Schule

Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in freier Trägerschaft des St. Vincenz Jugendhilfe-Zentrum e.V. 

Abschlüsse 

Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb einfacher beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese sollen auf eine betriebliche Ausbildung vorbereiten und die Chancen der Jugendlichen auf den Lehrstellen- und Arbeitsmarkt verbessern. Der Besuch von sonderpädagogischen Förderklassen an einem Berufskolleg vermittelt erste berufliche Kenntnisse und ermöglicht den Erwerb bzw. Nacherwerb des Hauptschulabschlusses gem. § 22 Abs. 4.4 BKG. Die Fachklassen werden als einjährige vollzeitschulische Klassen geführt in den Berufsfeldern Hauswirtschaft / Textilpflege und Holz- Farbtechnik und soll Schülern/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geben, die Berufsschulpflicht zu erfüllen. 

Begründung 

In zunehmendem Maße sind Absolventen/innen der Sek I-Förderschule nicht oder nur in begrenztem Maße auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. Zum einen brechen etwa drei Viertel der Schüler/innen nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur Dortmund die Ausbildungsverhältnisse nach relativ kurzer Zeit wieder ab, da sie den Anforderungen der beruflichen Praxis nicht entsprechen können, zum anderen ist die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt für unsere Schülerinnen und Schüler sehr schwierig. Primäre Ursachen sind nicht im Lern- und Leistungsbereich, z. B. in den Kenntnissen der allgemeinen Lernfächer zu sehen, sondern in den erheblichen Verhaltensstörungen bzw. in den Erziehungsschwierigkeiten. Aufgrund der komplexen Störungen, die sowohl den personalen wie aber auch sozialen Bereichen zuzuordnen sind, sind sie den  Anforderungen einer beruflichen Ausbildung nicht gewachsen. Sie verfügen über eine geringe personale Belastbarkeit, die sich z. T. in Arbeitsverweigerung, Unlust und Überforderung zeigt wie aber auch in den erheblichen Schwierigkeiten in den für sie neuen und veränderten sozialen Bezügen zu lernen. Dies betrifft die Lernsituation am Arbeitsplatz und auch die im Berufskolleg, da sie dort in Regelklassen unterrichtet werden, die wenig geeignet sind, um auf die Verhaltensstörungen eingehen zu können. Ein Teil der Schüler/innen verlässt die Förderschule Sek I für einen für sie zu frühen Zeitpunkt, so dass neu erworbene Verhaltensweisen wie aber auch Einstellungen noch nicht gefestigt sind, da die Verweildauer zu kurz ist. 

Um der drohenden Arbeitslosigkeit bzw. der nicht Vermittelbarkeit in ein Ausbildungsverhältnis vorzubeugen, empfiehlt sich eine Fortsetzung des Lernens sowie der Persönlichkeitsentfaltung unter Maßgabe eines sonderpädagogischen Lernfeldes, das auf die spezifischen Voraussetzungen der Lernenden strukturell, inhaltlich und personal eingehen kann. 

Ziel 

Die Klasse orientiert sich am Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der schulischen sonderpädagogischen Förderung (§§ 19 – 21 SchlG; BKG § 22 Abs. 4.4, AO-SF § 2 Abs. 3). Grundlage bzw. Aufnahmevoraussetzung sind die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (Abschlüsse der Klassen 9, 10 A oder 10 B der Förderschulen für emotionales und soziales Lernen  der Sek I) und gleichzeitig für Schüler/innen, die in keinem Berufsausbildungsverhältnis stehen und berufsschulpflichtig sind. Für alle Schüler/innen muss der Förderbedarf für die emotionale und soziale Entwicklung diagnostiziert und in einem sonderpädagogischen Gutachten festgestellt sein.

Ziel des einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung und der Aufbau von Schlüsselqualifikationen, die den Heranwachsenden befähigen, einfache berufliche Tätigkeiten zu erlernen und in den Praxisanteilen umzusetzen, zunächst unter Beratung, Anleitung und Begleitung. Bei Vorliegen entsprechender Fähigkeiten soll auch die Möglichkeit gegeben werden, evtl. noch einen allgemein bildenden Abschluss zu erwerben.  

Zum Erwerb der Schlüsselqualifikationen ist der Beziehungsaufbau von besonderer Bedeutung. Dies setzt voraus, dass der Lehrer in der Lage ist, sich auf den/die Schüler einzulassen, sie anzunehmen und im Einzelfall auch „auszuhalten“ und pädagogisch adäquate didaktische/methodische Angebote zu entwickeln.

Zu der Vermittlung der Schlüsselqualifikationen zählen auch der Aufbau und das Training bzw. Förderung der sog. Arbeitstugenden wie Motivation, Pünktlichkeit, Konzentration, Kontinuität, Regelmäßigkeit, Einhalten von Regeln und der Umgang mit Vorgesetzten.

Grundlage des pädagogischen Handlungsmodells ist die Weiterentwicklung einer personalen Stabilität, die sich in den Lernschritten der Selbstwahrnehmung, des Selbsterkennens darstellt und zur Entwicklung des Selbstbewusstseins führen soll. Dieses Ziel ist von besonderer Bedeutung, da die Schüler/innen erhebliche Störungen bzw. Beeinträchtigungen in der personalen Entwicklung aufweisen.

Unter Beachtung der Mehrdimensionalität der Entstehung von Verhaltensstörungen, können  insbesondere das soziale Verhalten, Konfliktverhalten und die Fähigkeit zur Selbst- und Fremdkritik in erheblichem Maße gestört sein. Soziales, emotionales Lernen wird durch Lernen in sozialen Bezügen in kleinen Lerngruppen sowie in den Praxisanteilen gefördert. Dies impliziert, dass auch Lern- und Leistungsverhalten der Heranwachsenden in zunehmendem Maße unter den Aspekten des Erwerbs der Autonomie und der Selbstständigkeit gesehen werden muss. Dies soll bei der Struktur und Organisation des Unterrichts Berücksichtigung finden.

Der Abschluss in dem einjährigen Ausbildungsgang soll die Absolventen/innen befähigen, in den Dienstleistungsbereichen

- Hauswirtschaft, Textilpflege

- Holz-, Farbtechnik 

elementare Tätigkeiten im Sinne einer Helferqualifikation auszuführen.  

Nach einem Jahr erhalten die Schüler/innen ein Abschlusszeugnis. Mit dem Abschlusszeugnis erwerben die Schüler/innen den Hauptschulabschluss, wenn sie in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Mathematik sowie in einem der Fächer Naturwissenschaft oder Englisch mindestens ausreichende Leistungen erzielt und eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 in allen Fächern der Stundentafel erreicht haben. Bei der Ermittlung der Durchschnittsnote bleibt eine nicht ausreichende Leistung im Fach Englisch unberücksichtigt (VV zu § 22 Anlage A APO-BK).

Stundentafel

Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht umfasst 1360 Unterrichtsstunden, die sich in Theorie und Fach/Betriebspraxis gliedern. In der Orientierungsphase wird in der Regel projektartig und lernfeldorientiert gearbeitet. Die berufliche Praxis erfolgt in den angegebenen Berufsfeldern. Je nach individueller Lern- und Leistungssituation der Jugendlichen beschließt die Bildungsgangskonferenz den jeweiligen Jahresstundenumfang der Unterrichtsfächer mit Bandbreiten.

berufsbezogener Lernbereich                                                                                 

Fachpraxis / Betriebspraxis                                         

- Schlüsselqualifikation                                                

- Theorie der Berufsfelder                                               840 – 1080 Unterrichtstunden

- Praxis der Berufsfelder      

- sozial-emotionales Lernen      

- soziales Lernen                                                         

- personales Lernen                                                     

Theorie

- Englisch                                                                                40 Unterrichtsstunden

- Mathematik                                                                           40 Unterrichtsstunden

- Naturwissenschaft                                                                  40 Unterrichtsstunden

                                            

berufsübergreifender Lernbereich

- Deutsch und Kommunikation                                       40 Unterrichtsstunden              

- Politik/Gesellschaftskunde                                          40 Unterrichtsstunden

- Religionslehre                                                            40 Unterrichtsstunden

                    

- ästhetisches u. motorisches Lernen                             40 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:                                                  1360 Unterrichtsstunden

Um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen, müssen in den Fächern Englisch und Mathematik mindestens drei Wochenstunden erteilt werden. Dafür ist das Stundenangebot entsprechend zu erhöhen.

 

Berufsbezogene Lernbereiche

In den berufsfeldspezifischen Fächern Theorie und Praxis sollen charakteristische Handlungsabläufe bzw. Anforderungen der beruflichen Orientierung beschrieben werden. Dabei sind die Theorie und die Praxis eng aufeinander zu beziehen. 

Berufsbezogene Lernbereiche: 

-          Hauswirtschaft/Textilpflege

-          Holz-, Farbtechnik

Hauswirtschaft/Textilpflege

 -          Grundlage des wirtschaftlichen Planens – z. B. Planung und Einkauf von  Lebensmitteln

 -          Einfache Speisen unter Berücksichtigung von Rezepten, Vor- und Zubereiten sowie Anrichten

 -          Hygieneregeln und deren Anwendung 

-          Umgang mit Lebensmitteln

  -          Schadstoffe in Lebensmitteln, z. B. Schimmel

  -          Lagerung von Lebensmitteln

  -          Grundlagen der Haushaltsplanung

  -          Wäsche- und Textilpflege

  -          Eigenschaften und Pflege von Materialien einschätzen und Verwendungsgebiete festlegen

  -          Mess- und Schneidewerkzeuge fachgerecht einsetzen

  -          Näh- und Bügelgeräte fachgerecht bedienen und warten

  -          Bearbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften auswählen

  -          Einfache handwerkliche Arbeitsgänge an verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten darstellen

  -          Einfache Kleidungsstücke herstellen und Heimtextilien ausbessern

  -          Einfache Buchhaltung

  -          Kennen lernen und Umgang mit den technischen Geräten im Haushalt

  -          Gestaltungselemente eines privaten Haushalts

 

Holz-, Farbtechnik

 -          Arbeitsgeräte kennen lernen und benennen

  -          Planung und Durchführung von einfachen Arbeiten

  -          Berufsspezifische Materialien kennen lernen  und den Umgang damit lernen

  -          Bearbeitung von Werkstoffen mit unterschiedlichen Techniken

  -          Einfache Sicherheitsvorschriften erkennen und umsetzen

  -          Kennen lernen von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten unter Beachtung der spezifischen Werkstoffe

  -          Einfache Techniken des jeweiligen Berufsfeldes kennen lernen

  -          Vorbereitende Arbeiten wie Materialeinkauf und –lagerung

  -          Wartung der jeweils berufsfeldbezogenen Werkzeuge

  -          Ordnung und Sauberkeit des eigenen Arbeitsplatzes und der Baustelle

Zielsetzung und Förderschwerpunkte des emotionalen und sozialen Lernens

Emotionales-soziales Lernen vollzieht sich in sozialen Bezügen. Die Jugendlichen lernen in unterschiedlichen Sozialformen und Zusammensetzungen der Gruppe. Gewählt werden zudem verschiedene Formen des Lernens in Gruppen – von der Partnerarbeit bis zur Großgruppe, von der Einzelarbeit bis zum Einsatz der Projektmethode; selbstbestimmendes Lernen. Das Erlangen der Autonomie ist das

Ziel. Primäre Orientierung erfolgt in den Lerngruppen an der Individualität des Schülers/der Schülerin, um in Ansätzen zum sozialen Lernen zu befähigen. Emotionales Lernen soll die Situation und die Befindlichkeit des Jugendlichen erkennen und erfassen und sie zur personalen Integration führen, da viele Jugendliche dazu nicht in der Lage sind. Selbstorganisation im Lernen – bezogen auf den persönlichen und beruflichen Bereich – ist in der Regel das Hauptproblem.  

Trainings- und Übungsprogramme, die die Individuation fördern, wie aber auch soziale Trainingsprogramme, können zum Einsatz kommen.

Beispielhaft: Soziales Training 

  • Training zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, z. B. eigene Stimmungen und Gefühle wahrnehmen, Zuhören üben, Wahrnehmungen formulieren, unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren
  • Kommunikationskompetenz, z. B. unterschiedliche Interpretationen von Nachrichten verstehen können, Störungen in der Kommunikation erkennen und beheben können, Präventive Strategien von Kommunikationsstörungen trainieren.
  • Handlungskompetenzen in der sozialen Kompetenz, z. B. offenes Aushandeln von Regeln, kooperatives Verhalten, Umgang untereinander
  • Umgang bei Schwierigkeiten und Konflikten, z. B. eigenes Streitverhalten kennen lernen, positiver Umgang mit Stress, Ärger und Frust trainieren
  • Transferlernen – sozial-emotionales Lernen für sich selbst und am Arbeitsplatz; beispielhaft: Bewerbungstraining
  • Analyse der persönlichen Ausgangssituation, Fähigkeiten, Neigungen, Fertigkeiten, eigene Stärken und Schwächen
  • Verhaltensregeln für das Vorstellungsgespräch z. B.

 -          äußere Erscheinung

-          Umgangsform

-          Vorbereitung auf das Gespräch

-          Anreise und Timing

-          Begrüßung und Verabschiedung

-          Umgang mit psychischem Druck

Englisch

 Ziele:

  • Rezeption: Sehr kurze und einfache Texte mit beruflichem Hintergrund sowie auf die Person bezogene, sehr langsame und sorgfältig artikulierte Wörter und Sätze werden erkannt und verstanden.
  • Produktion: In einfachen Vordrucken des beruflichen Alltags können einzelne, oft benutzte Wörter eingesetzt werden. Ebenso können sehr einfache, mündliche und schriftliche berufsbezogene Mitteilungen gegeben werden.
  • Interaktion: Sehr einfache berufliche Gesprächssituationen werden mit Hilfe des Gesprächspartners bewältigt. Die Beiträge sind sehr stark von der Muttersprache ausgeprägt, sehr einfach strukturiert und z. T.  fehlerhaft. Schriftliche Reaktionen beschränken sich auf das Eintragen persönlicher Daten und Ausdrücke aus dem beruflichen Umfeld.
  • Mediation: Ein sehr einfacher fremdsprachlich dargestellter Sachverhalt kann weitgehend korrekt auf Deutsch wiedergegeben werden.

Themenschwerpunkte:

 1. Sprachfertigkeiten

  • Kontaktherstellung, -aufrechterhaltung und -beendigung
  • Aufforderungen und Reaktion auf Aufforderung
  • Gefühlsäußerungen
  • Beschreibung und Erläuterung

2. Sprachliche Mittel

  • Annäherung de Aussprache an authentische Normen
  • Rechtschreibung zu einem grundlegenden Wortschatz
  • Wortschatz zu einem grundlegenden Repertoire an Wörtern, vor allem in beruflichen Situationen und Themenfeldern
  • Grammatikalische Grundstrukturen zur Bildung von Aussagen, Fragen und Aufforderungen, auch in verneinender Form

3. Landeskunde / interkulturelles Lernen an vorwiegend beruflichen Situations- und Themenfeldern

4. Umgang mit Texten

  • Textverständnis und Textbearbeitung zu vorwiegend beruflichen Situationen und Themen
  • Erkundung und Erprobung von Textwirkungen

5. Lern- und Arbeitstechniken

  • Techniken des Fremdsprachenerwerbs
  • Methoden fachlichen Arbeitens

 Mathematik

 Der Mathematikunterricht strebt den Aufbau und die Förderung folgender Ziele an:

 

  • Sicher mit Zahlen und ihren Verknüpfungen unter einsichtiger Anwendung algebraischer Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten umgehen
  • Ein einfaches, berufsbezogenes Problem mit den Methoden der Mathematik beschreiben, mathematisch lösen und die mathematische Lösung bewerten
  • Sichere Vorstellungen über Maße und Messen entwickeln, Größen schätzen, Messergebnisse und Messverfahren und deren Auswirkungen auf Berechnungen beurteilen
  • Elementare mathematische Zusammenhänge grafisch darstellen
  • Flächen und Körper darstellen, Vorstellungen über Bewegungen, Beziehungen und Gebilde im Raum entwickeln

Themenschwerpunkte: 

  • Rechnen mit ganzen und rationalen Zahlen
  • Proportionale und lineare Zuordnung
  • Umrechnung von Einheiten, Größen und Währungen
  • Terme, Variablen, lineare Gleichungen
  • Funktionen
  • Prozentrechnen, Zinsrechnen
  • geometrische Grundlagen: Zeichnen von Geraden, Strecken, Kurven, Winkeln, Kreisen, Dreiecken, Vierecken; Skizzieren von Prismen, Zylindern, Kegeln, Pyramiden, Kugeln
  • Längen-, Flächen-, Volumenberechnung

Naturwissenschaften 

Der naturwissenschaftliche Unterricht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Praxis und der Theorie des gewählten Berufsfeldes. 

Es sind Erscheinungen und Beobachtungen durch Zurückführung auf die ihr zu Grunde liegenden Naturgesetzlichkeiten zu erklären. Dabei ist zu verdeutlichen, welche Bedingungen zu beachten sind, um ein bestimmtes Arbeitergebnis zu erzielen und welche Nebenwirkungen und Folgen im Hinblick auf die Umwelt auftreten können. 

Zu einem gegebenen Naturgesetz ist eine Anwendung im Rahmen des gewählten Berufsfeldes zu nennen und der Zusammenhang zwischen Naturgesetz und Anwendung zu erläutern. Dabei ist zu verdeutlichen, wie naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu neuen und besseren Produktionsformen und –bedingungen beitragen.

 Aus folgenden Themenschwerpunkten kann eine Auswahl getroffen werden: 

  • Gesetzmäßigkeiten der Mechanik (physikalische Größen und Einheiten, Anwendungen der Hebelgesetzes-Kraft, Kraftmoment, goldene Regel der Mechanik; Arbeit und Leistung)
  • Gesetzmäßigkeiten der Elektrizitätslehre (Anwendung des Ohmschen Gesetzes: Spannung, Strom, Widerstand)
  • Lehre von der Wärme und anderen Energieformen (Reibungsvorgänge, Wärmeerzeugung, Energieumwandlung)
  • Aufbau der Werkstoffe (Aufbau der Materie: Elemente, Verbindungen, Atom, Molekül)
  • Aufbau der Lebensmittel (Zustandsänderungen: Aggregatzustände, chemische Reaktionen)
  • Besonderheiten des Wassers

Berufsübergreifender Lernbereich

Grundlage für den Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sind die gültigen Richtlinien und Lehrpläne. 

Für die Bildungsgänge der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf sind aus diesen Vorgaben die nachfolgend aufgeführten Ziele und Themenschwerpunkte von besonderer Bedeutung.  

Deutsch / Kommunikation

Denken und Handeln, Verstehen und Lernen sind wesentlich sprachlich fundiert. In allen Situationen des Lernens benötigen die Schülerinnen und Schüler entwickelte sprachliche Fähigkeiten. Gleichzeitig entfalten sie diese in allen Situationen weiter.

In Lernsituationen lassen sich Beiträge zu folgenden Zielen und Themenschwerpunkten einbringen: 

  • Kommunikation aufnehmen und gestalten
  • Kontakte mit anderen aufnehmen:

-          eigene Gefühle, Erfahrungen und Einstellungen angemessen ausdrücken

-          auf Gefühle, Erfahrungen, Einstellungen anderer eingehen

  • Informationen verarbeiten:

-          neue Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen

-          Informationen ordnen und zusammenstellen

-          den Inhalt eines Textes wiedergeben

-          Fachsprache verstehen und anwenden

  • Texte erstellen:

-          Formulare und ähnliche Standardisierungen nutzen

-          Texte entwerfen und überarbeiten

-          Texte sprachlich richtig verfassen (Satzbau, Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) 

Politik/Gesellschaftskunde 

Die Rahmenvorgabe Politische Bildung bestimmt Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Toleranz, Solidarität und Handlungsbereitschaft als Leitideen der Politischen Bildung. Die didaktische Planung, die sich auch auf die weiteren Vorgaben stützt, richtet sich auf die Vermittlung von politischer Urteilskompetenz, politischer Handlungskompetenz und methodischer Kompetenzen. Dabei sind folgende Kompetenzen besonders anzustreben: 

  • sich die eigenen Vorstellungen zu Politik auf verschiedenen Ebenen – von aktuellen Themen bis zum eigenen Menschenbild – bewusst machen können und bereit sein, sie in der Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen und neuem Wissen kritisch zu prüfen und zu verändern
  • die Darstellungsweisen von Politik in den Medien entschlüsseln und sie kritisch und konstruktiv für die eigene Urteilsbildung nutzen können
  • eigene politische Meinungen und Urteile – auch in der Position der Minderheit – in kontroversen Diskussionen sachlich vertreten und überzeugend politisch argumentieren können
  • sich mit antidemokratischen Denkmustern und mit autoritaristischen Argumentationen kritisch auseinandersetzen und auf sie angemessen reagieren können
  • sich in interkulturell geprägten sozialen Zusammenhängen reflektiert und selbstverständlich bewegen können
  • verschiedene Medien, z. B. Zeitungen, Fachliteratur, Internet gezielt für die Information über Politik nutzen können

Insbesondere sind folgende zentrale Inhalts- und Problemaspekte zu thematisieren: 

  • Beziehungen zwischen Politik und Lebenswelt
  • Junge Menschen in der Konsumgesellschaft
  • Ursachen und Folgen von Migration sowie Möglichkeiten und Schwierigkeiten interkulturellen Zusammenlebens
  • Ökologische Herausforderungen im privaten, beruflichen und wirtschaftlichen Handeln
  • Veränderung des privaten und beruflichen Alltags durch technologische Innovation
  • Die Gleichstellung der Geschlechter und das Zusammenleben der Generationen
  • Ausgrenzung und abweichendes Verhalten
  • Umgang mit Konflikten im Alltag

Religion

Evangelische Religionslehre 

Auf der Grundlage der gültigen Richtlinien, Lehrpläne und sonstigen Vorgaben soll der Unterricht zu selbständigem und verantwortlichem Handeln im privaten und beruflichen Leben, in Kirche und Gesellschaft, Staat und Ökumene ermutigen und befähigen.

Zu den Zielen und Themenschwerpunkten gehören: 

  • Gefühle wahrnehmen, mitteilen und annehmen
  • Sich über Sachverhalte aus Situationen und Traditionen informieren und selber Lernwege dafür finden
  • Hintergründe aufspüren und kritisch auf Interessen, Normen und Wertvorstellungen, Strukturen, Zwänge, Herrschaftsverhältnisse, Entscheidungsprozesse, auf ideologische und religiöse Bedingtheit hinterfragen
  • Initiativen zur Gestaltung des Lebens mittragen, Eigeninitiativen entwickeln und anderen Lebensräume eröffnen
  • Vertrauen in die Zukunft gewinnen, Ruhe, Besinnung und Muße pflegen und Perspektiven für eine menschenwürdige Zukunft entwickeln
  • Zum Diskurs über Religionen und Weltanschauungen fähig werden
  • Zur Verwirklichung eines universalen Friedens mit sich selbst, mit den Mitmenschen und mit der Schöpfung beitragen

 Katholische Religionslehre 

Auf der Grundlage der gültigen Richtlinien, Lehrpläne und sonstigen Vorgaben soll der Unterricht zu selbständigem und verantwortlichem Handeln im privaten und beruflichen Leben, in Kirche und Gesellschaft, Staat und Ökumene ermutigen und befähigen.

Zu den Zielen und Themenschwerpunkten gehören: 

  • Gefühle wahrnehmen, mitteilen und annehmen
  • Sich über Sachverhalte aus Situationen und Traditionen informieren und selber Lernwege dafür finden
  • Hintergründe aufspüren und kritisch auf Interessen, Normen und Wertvorstellungen, Strukturen, Zwänge, Herrschaftsverhältnisse, Entscheidungsprozesse, auf ideologische und religiöse Bedingtheit hinterfragen
  • Initiativen zur Gestaltung des Lebens mittragen, Eigeninitiativen entwickeln und anderen Lebensräume eröffnen
  • Vertrauen in die Zukunft gewinnen, Ruhe, Besinnung und Muße pflegen und Perspektiven für eine menschenwürdige Zukunft entwickeln
  • Zum Diskurs über Religionen und Weltanschauungen fähig werden
  • Zur Verwirklichung eines universalen Friedens mit sich selbst, mit den Mitmenschen und mit der Schöpfung beitragen

Ästhetisches u. motorisches Lernen     

  • Erlebnis- und Freizeitpädagogik
  • Physische Beanspruchungen im Alltag und Beruf
  • Psychische Beanspruchungen im Alltag und Beruf
  • Wege zur Fitness
  • Erholungsprozesse
  • Teamfähikeit
  • Risiko- und Sicherheitsbewusstsein
  • Individuelle Leistungsfähigkeit
  • Psychomotorik
  • Theater, Konzerte
  • Besuch von Ausstellungen

Lernerfolgsüberprüfung 

Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage der Leistungsbewertung und sie dienen dazu, den am Unterricht beteiligten Lernenden und Lehrenden Hinweise auf Lernfortschritte, Lernbereitschaft, Lerninteressen, Lernhindernisse und Lernschwierigkeiten zu geben. Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Planung und Durchführung von Unterricht. Sie sind Grundlage für eine individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler bei Problemen hinsichtlich ihrer Leistungsmotivation, ihres Lernverhaltens, ihrer Arbeitsweise und ihrer Selbsteinschätzung. 

Leistungsbewertung

Rechtsgrundlage der Leistungsbewertung sind die §§ 48 – 51 SchulG. Leistungsbewertungen finden über das Jahr verteilt statt und schriftliche Leistungsnachweise sind in beiden Lernbereichen zu erbringen. Sonstige Leistungen können schriftliche Übungen, mündliche Beiträge und praktische Übungen sein.

In Fächern ohne schriftliche Arbeiten sind die „Sonstigen Leistungen“ Bewertungsgrundlage. Die Bildungsgangkonferenz legt fest, in welchen Fächern schriftliche Arbeiten angefertigt werden. 

Bei Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf muss eine individuelle Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung unter Beachtung der für den Abschluss zu erreichenden Anforderungen erfolgen. Grundlage ist ein individueller Förderplan. Damit kann der individuelle Kompetenzzuwachs erfasst werden. Hierauf gestützt kann dann für die Schülerinnen und Schüler eine Angleichung der Anforderungen eventuell bis zum Hauptschulabschluss erfolgen. Mit dem schrittweisen Erreichen von Beruflichkeit werden zugleich die Eingangsvoraussetzungen für einen weiterführenden Bildungsgang, eine Berufsausbildung oder eine Erwerbstätigkeit erfüllt.

Die Beurteilung des praktischen Einsatzes erfolgt von der Arbeitsstelle, die zuständige Fachkraft erteilt unter Berücksichtigung der schriftlichen Arbeiten und dem individuellen Lernfortschritt die Zensur.   

Ziele der Beratung 

Unser Beratungsverständnis ist die ausbildungsbegleitende Beratung mit dem Schwerpunkt des schulischen und beruflichen Lernens. Sie ist integraler Bestandteil des Bildungsganges und jeder Lehrer sollte zu dieser Beratungstätigkeit in der Lage sein. Der Lehrer hat auch die Kontakte und Beratung in den jeweiligen Berufsfeldern durchzuführen, um so eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten.

Die Jugendlichen sollen nach ihren Neigungen, Fähigkeiten, Zielen und Perspektiven auf der Grundlage des örtlichen und regionalen Schul- und Arbeitsmarktes beraten werden. Ihnen soll eine positive Unterstützung und Hilfe für die Berufswahl gegeben werden. Das bedeutet, die Beratung    

·         nimmt ganzheitlich den Jugendlichen mit allen seinen Stärken und Schwächen in den Blick

·         bezieht alle regionalen Bildungsangebote ein

·         zeigt Perspektiven auf, die über mehrere Etappen erreicht werden können

·         entwickelt ein in sich stimmiges Lernprogramm, das auch der Jugendliche als Ausdruck seiner Interessen akzeptiert

 Gleichzeitig wird durch die Beratung die Zusammensetzung der Klassen/Lerngruppen gesteuert. Dabei kommt es darauf an, möglichst übereinstimmende berufsfeldbezogene Lernvoraussetzungen zu schaffen. Aspekte wie Vorkenntnisse aus der Sekundarstufe I, Verständigungsfähigkeit in der deutschen Sprache, Nationalität/Religionszugehörigkeit sind dabei zu berücksichtigen.

Eine weitere Beratung sollte auch erfolgen: 

  • im Verlaufe eines Bildungsganges, wenn eine Entscheidung, z. B. für ein bestimmtes Berufsfeld (Einarbeitungsphase),  zu treffen ist
  • am Ende eines Bildungsganges im Hinblick auf den weiteren Bildungsweg (Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, in einen weiterführenden schulischen Bildungsgang, in eine außerschulische Fördermaßnahme)
  • bei einem vorzeitigen Verlassen des Bildungsgangs

Gleichzeitig übernimmt der Lehrer die Informationen über weitere Beratungsdienste, Kammern etc. Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, je nach Lebensalter der Schüler/Schülerinnen werden verantwortlich vom Klassenlehrer/in übernommen. 
 

Rahmenstundentafel

Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (Anlage A7 der APO-BK)
(einjährige Organisationsform)

 

Unterrichtsstunden

berufsbezogener Lernbereich

 

Fachpraxis / Betriebspraxis 1)

 

                                                      }

840 - 1080

Theorie 1)

 

Englisch

40 - 120

Mathematik

40 - 120

Naturwissenschaft

40 - 80

Summe: 

1160 - 1200

Differenzierungsbereich

 

Summe: 

0 - 40

berufsübergreifender Lernbereich

 

Deutsch / Kommunikation

40

Religionslehre

40

Sport / Gesundheitsförderung

40

Politik / Gesellschaftslehre

40

Summe: 

160

Gesamtstundenzahl: 

 1360

1) Der Unterricht findet an zwei Tagen mit insgesamt zwölf Wochenstunden statt. Davon entfallen mindestens drei Wochenstunden auf Fachpraxis/Theorie. Der betriebspraktische Anteil wird von den Lehrkräften in einem dem Unterricht vergleichbaren Umfang begleitet.

Erwerb des Hauptschulabschlusses:
Um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen, müssen in den Fächern Englisch und Mathematik mindestens drei Wochenstunden erteilt werden. Dafür ist das Stundenangebot entsprechend zu erhöhen.

 

 

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