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Konzept
für die Sekundarstufe II an
der Vincenz-von-Paul-Schule
Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der
Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in freier Trägerschaft des
St.
Vincenz Jugendhilfe-Zentrum e.V.
Abschlüsse
Ziel des Bildungsganges ist der
Erwerb einfacher beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese sollen auf
eine betriebliche Ausbildung vorbereiten und die Chancen der Jugendlichen
auf den Lehrstellen- und Arbeitsmarkt verbessern. Der Besuch von sonderpädagogischen
Förderklassen an einem Berufskolleg vermittelt erste berufliche
Kenntnisse und ermöglicht den Erwerb bzw. Nacherwerb des
Hauptschulabschlusses gem. § 22 Abs. 4.4 BKG. Die Fachklassen werden als
einjährige vollzeitschulische Klassen geführt in den Berufsfeldern
Hauswirtschaft / Textilpflege und Holz- Farbtechnik und soll Schülern/innen
ohne Berufsausbildungsverhältnis mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf
die Möglichkeit geben, die Berufsschulpflicht zu erfüllen.
Begründung
In zunehmendem Maße sind
Absolventen/innen der Sek I-Förderschule nicht oder nur in begrenztem Maße
auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. Zum einen brechen etwa drei Viertel der
Schüler/innen nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin der
Arbeitsagentur Dortmund die Ausbildungsverhältnisse nach relativ kurzer
Zeit wieder ab, da sie den Anforderungen der beruflichen Praxis nicht
entsprechen können, zum anderen ist die aktuelle Situation auf dem
Arbeitsmarkt für unsere Schülerinnen und Schüler sehr schwierig. Primäre
Ursachen sind nicht im Lern- und Leistungsbereich, z. B. in den
Kenntnissen der allgemeinen Lernfächer zu sehen, sondern in den
erheblichen Verhaltensstörungen bzw. in den Erziehungsschwierigkeiten.
Aufgrund der komplexen Störungen, die sowohl den personalen wie aber auch
sozialen Bereichen zuzuordnen sind, sind sie den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung nicht gewachsen.
Sie verfügen über eine geringe personale Belastbarkeit, die sich z. T.
in Arbeitsverweigerung, Unlust und Überforderung zeigt wie aber auch in
den erheblichen Schwierigkeiten in den für sie neuen und veränderten
sozialen Bezügen zu lernen. Dies betrifft die Lernsituation am
Arbeitsplatz und auch die im Berufskolleg, da sie dort in Regelklassen
unterrichtet werden, die wenig geeignet sind, um auf die Verhaltensstörungen
eingehen zu können. Ein Teil der Schüler/innen verlässt die Förderschule
Sek I für einen für sie zu frühen Zeitpunkt, so dass neu erworbene
Verhaltensweisen wie aber auch Einstellungen noch nicht gefestigt sind, da
die Verweildauer zu kurz ist.
Um der drohenden Arbeitslosigkeit
bzw. der nicht Vermittelbarkeit in ein Ausbildungsverhältnis vorzubeugen,
empfiehlt sich eine Fortsetzung des Lernens sowie der Persönlichkeitsentfaltung
unter Maßgabe eines sonderpädagogischen Lernfeldes, das auf die
spezifischen Voraussetzungen der Lernenden strukturell, inhaltlich und
personal eingehen kann.
Ziel
Die Klasse orientiert sich am
Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der schulischen sonderpädagogischen Förderung
(§§ 19 – 21 SchlG; BKG § 22 Abs. 4.4, AO-SF § 2 Abs. 3). Grundlage
bzw. Aufnahmevoraussetzung sind die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
(Abschlüsse der Klassen 9, 10 A oder 10 B der Förderschulen für
emotionales und soziales Lernen der
Sek I) und gleichzeitig für Schüler/innen, die in keinem
Berufsausbildungsverhältnis stehen und berufsschulpflichtig sind. Für
alle Schüler/innen muss der Förderbedarf für die emotionale und soziale
Entwicklung diagnostiziert und in einem sonderpädagogischen Gutachten
festgestellt sein.
Ziel des einjährigen
Bildungsganges ist die Vermittlung und der Aufbau von Schlüsselqualifikationen,
die den Heranwachsenden befähigen, einfache berufliche Tätigkeiten zu
erlernen und in den Praxisanteilen umzusetzen, zunächst unter Beratung,
Anleitung und Begleitung. Bei Vorliegen entsprechender Fähigkeiten soll
auch die Möglichkeit gegeben werden, evtl. noch einen allgemein bildenden
Abschluss zu erwerben.
Zum Erwerb der Schlüsselqualifikationen
ist der Beziehungsaufbau von besonderer Bedeutung. Dies setzt voraus, dass
der Lehrer in der Lage ist, sich auf den/die Schüler einzulassen, sie
anzunehmen und im Einzelfall auch „auszuhalten“ und pädagogisch adäquate
didaktische/methodische Angebote zu entwickeln.
Zu der Vermittlung der Schlüsselqualifikationen
zählen auch der Aufbau und das Training bzw. Förderung der sog.
Arbeitstugenden wie Motivation, Pünktlichkeit, Konzentration, Kontinuität,
Regelmäßigkeit, Einhalten von Regeln und der Umgang mit Vorgesetzten.
Grundlage des pädagogischen
Handlungsmodells ist die Weiterentwicklung einer personalen Stabilität,
die sich in den Lernschritten der Selbstwahrnehmung, des Selbsterkennens
darstellt und zur Entwicklung des Selbstbewusstseins führen soll. Dieses
Ziel ist von besonderer Bedeutung, da die Schüler/innen erhebliche Störungen
bzw. Beeinträchtigungen in der personalen Entwicklung aufweisen.
Unter Beachtung der
Mehrdimensionalität der Entstehung von Verhaltensstörungen, können insbesondere
das soziale Verhalten, Konfliktverhalten und die Fähigkeit zur Selbst-
und Fremdkritik in erheblichem Maße gestört sein. Soziales, emotionales
Lernen wird durch Lernen in sozialen Bezügen in kleinen Lerngruppen sowie
in den Praxisanteilen gefördert. Dies impliziert, dass auch Lern- und
Leistungsverhalten der Heranwachsenden in zunehmendem Maße unter den
Aspekten des Erwerbs der Autonomie und der Selbstständigkeit gesehen
werden muss. Dies soll bei der Struktur und Organisation des Unterrichts
Berücksichtigung finden.
Der Abschluss in dem einjährigen
Ausbildungsgang soll die Absolventen/innen befähigen, in den
Dienstleistungsbereichen
- Hauswirtschaft, Textilpflege
- Holz-, Farbtechnik
elementare Tätigkeiten im Sinne
einer Helferqualifikation auszuführen.
Nach einem Jahr erhalten die Schüler/innen
ein Abschlusszeugnis. Mit dem Abschlusszeugnis erwerben die Schüler/innen
den Hauptschulabschluss, wenn sie in den Fächern Deutsch/Kommunikation,
Politik/Gesellschaftslehre, Mathematik sowie in einem der Fächer
Naturwissenschaft oder Englisch mindestens ausreichende Leistungen erzielt
und eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 in allen Fächern der
Stundentafel erreicht haben. Bei der Ermittlung der Durchschnittsnote
bleibt eine nicht ausreichende Leistung im Fach Englisch unberücksichtigt
(VV zu § 22 Anlage A APO-BK).
Stundentafel
Der Bildungsgang dauert ein Jahr.
Der Unterricht umfasst 1360 Unterrichtsstunden, die sich in Theorie und
Fach/Betriebspraxis gliedern. In der Orientierungsphase wird in der Regel
projektartig und lernfeldorientiert gearbeitet. Die berufliche Praxis
erfolgt in den angegebenen Berufsfeldern. Je nach individueller Lern- und
Leistungssituation der Jugendlichen beschließt die Bildungsgangskonferenz
den jeweiligen Jahresstundenumfang der Unterrichtsfächer mit Bandbreiten.
berufsbezogener Lernbereich
Fachpraxis / Betriebspraxis
- Schlüsselqualifikation
- Theorie der Berufsfelder
840 – 1080 Unterrichtstunden
- Praxis der Berufsfelder
- sozial-emotionales Lernen
- soziales Lernen
- personales Lernen
Theorie
- Englisch
40 Unterrichtsstunden
- Mathematik
40 Unterrichtsstunden
- Naturwissenschaft
40 Unterrichtsstunden
berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch und Kommunikation
40 Unterrichtsstunden
- Politik/Gesellschaftskunde
40 Unterrichtsstunden
- Religionslehre
40 Unterrichtsstunden
- ästhetisches u. motorisches
Lernen
40 Unterrichtsstunden
Gesamtstundenzahl:
1360 Unterrichtsstunden
Um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen,
müssen in den Fächern Englisch und Mathematik mindestens drei
Wochenstunden erteilt werden. Dafür ist das Stundenangebot entsprechend
zu erhöhen.
Berufsbezogene Lernbereiche
In den berufsfeldspezifischen Fächern
Theorie und Praxis sollen charakteristische Handlungsabläufe bzw.
Anforderungen der beruflichen Orientierung beschrieben werden. Dabei sind
die Theorie und die Praxis eng aufeinander zu beziehen.
Berufsbezogene Lernbereiche:
-
Hauswirtschaft/Textilpflege
-
Holz-, Farbtechnik
Hauswirtschaft/Textilpflege
-
Grundlage des wirtschaftlichen Planens – z. B. Planung und
Einkauf von Lebensmitteln
-
Einfache Speisen unter Berücksichtigung von Rezepten, Vor-
und Zubereiten sowie Anrichten
-
Hygieneregeln und deren Anwendung
-
Umgang mit Lebensmitteln
-
Schadstoffe in Lebensmitteln, z. B. Schimmel
-
Lagerung von Lebensmitteln
-
Grundlagen der Haushaltsplanung
-
Wäsche- und Textilpflege
-
Eigenschaften und Pflege von Materialien einschätzen und
Verwendungsgebiete festlegen
-
Mess- und Schneidewerkzeuge fachgerecht einsetzen
-
Näh- und Bügelgeräte fachgerecht bedienen und warten
-
Bearbeitungstechniken unter Berücksichtigung der
Materialeigenschaften auswählen
-
Einfache handwerkliche Arbeitsgänge an verschiedenen
Anwendungsmöglichkeiten darstellen
-
Einfache Kleidungsstücke herstellen und Heimtextilien
ausbessern
-
Einfache Buchhaltung
-
Kennen lernen und Umgang mit den technischen Geräten im
Haushalt
-
Gestaltungselemente eines privaten Haushalts
Holz-, Farbtechnik
-
Arbeitsgeräte kennen lernen und benennen
-
Planung und Durchführung von einfachen Arbeiten
-
Berufsspezifische Materialien kennen lernen und
den Umgang damit lernen
-
Bearbeitung von Werkstoffen mit unterschiedlichen Techniken
-
Einfache Sicherheitsvorschriften erkennen und umsetzen
-
Kennen lernen von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
unter Beachtung der spezifischen Werkstoffe
-
Einfache Techniken des jeweiligen Berufsfeldes kennen lernen
-
Vorbereitende Arbeiten wie Materialeinkauf und –lagerung
-
Wartung der jeweils berufsfeldbezogenen Werkzeuge
-
Ordnung und Sauberkeit des eigenen Arbeitsplatzes und der
Baustelle
Zielsetzung und Förderschwerpunkte des emotionalen und sozialen Lernens
Emotionales-soziales Lernen
vollzieht sich in sozialen Bezügen. Die Jugendlichen lernen in
unterschiedlichen Sozialformen und Zusammensetzungen der Gruppe. Gewählt
werden zudem verschiedene Formen des Lernens in Gruppen – von der
Partnerarbeit bis zur Großgruppe, von der Einzelarbeit bis zum Einsatz
der Projektmethode; selbstbestimmendes Lernen. Das Erlangen der Autonomie
ist das
Ziel. Primäre Orientierung erfolgt
in den Lerngruppen an der Individualität des Schülers/der Schülerin, um
in Ansätzen zum sozialen Lernen zu befähigen. Emotionales Lernen soll
die Situation und die Befindlichkeit des Jugendlichen erkennen und
erfassen und sie zur personalen Integration führen, da viele Jugendliche
dazu nicht in der Lage sind. Selbstorganisation im Lernen – bezogen auf
den persönlichen und beruflichen Bereich – ist in der Regel das
Hauptproblem.
Trainings- und Übungsprogramme,
die die Individuation fördern, wie aber auch soziale Trainingsprogramme,
können zum Einsatz kommen.
Beispielhaft: Soziales Training
- Training zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, z. B.
eigene Stimmungen und Gefühle wahrnehmen, Zuhören üben,
Wahrnehmungen formulieren, unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren
- Kommunikationskompetenz, z. B. unterschiedliche
Interpretationen von Nachrichten verstehen können, Störungen in der
Kommunikation erkennen und beheben können, Präventive Strategien von
Kommunikationsstörungen trainieren.
- Handlungskompetenzen in der sozialen Kompetenz,
z. B. offenes Aushandeln von Regeln, kooperatives Verhalten, Umgang
untereinander
- Umgang bei Schwierigkeiten und Konflikten, z. B.
eigenes Streitverhalten kennen lernen, positiver Umgang mit Stress, Ärger
und Frust trainieren
- Transferlernen – sozial-emotionales Lernen für
sich selbst und am Arbeitsplatz; beispielhaft: Bewerbungstraining
- Analyse der persönlichen Ausgangssituation, Fähigkeiten,
Neigungen, Fertigkeiten, eigene Stärken und Schwächen
- Verhaltensregeln für das Vorstellungsgespräch
z. B.
-
äußere Erscheinung
-
Umgangsform
-
Vorbereitung auf das Gespräch
-
Anreise und Timing
-
Begrüßung und Verabschiedung
-
Umgang mit psychischem Druck
Englisch
Ziele:
- Rezeption: Sehr kurze und einfache Texte mit
beruflichem Hintergrund sowie auf die Person bezogene, sehr langsame
und sorgfältig artikulierte Wörter und Sätze werden erkannt und
verstanden.
- Produktion: In einfachen Vordrucken des
beruflichen Alltags können einzelne, oft benutzte Wörter eingesetzt
werden. Ebenso können sehr einfache, mündliche und schriftliche
berufsbezogene Mitteilungen gegeben werden.
- Interaktion: Sehr einfache berufliche Gesprächssituationen
werden mit Hilfe des Gesprächspartners bewältigt. Die Beiträge sind
sehr stark von der Muttersprache ausgeprägt, sehr einfach
strukturiert und z. T. fehlerhaft.
Schriftliche Reaktionen beschränken sich auf das Eintragen persönlicher
Daten und Ausdrücke aus dem beruflichen Umfeld.
- Mediation: Ein sehr einfacher fremdsprachlich
dargestellter Sachverhalt kann weitgehend korrekt auf Deutsch
wiedergegeben werden.
Themenschwerpunkte:
1. Sprachfertigkeiten
- Kontaktherstellung, -aufrechterhaltung und
-beendigung
- Aufforderungen und Reaktion auf Aufforderung
- Gefühlsäußerungen
- Beschreibung und Erläuterung
2. Sprachliche Mittel
- Annäherung de Aussprache an authentische Normen
- Rechtschreibung zu einem grundlegenden Wortschatz
- Wortschatz zu einem grundlegenden Repertoire an Wörtern,
vor allem in beruflichen Situationen und Themenfeldern
- Grammatikalische Grundstrukturen zur Bildung von
Aussagen, Fragen und Aufforderungen, auch in verneinender Form
3. Landeskunde / interkulturelles
Lernen an vorwiegend beruflichen Situations- und Themenfeldern
4. Umgang mit Texten
- Textverständnis und Textbearbeitung zu
vorwiegend beruflichen Situationen und Themen
- Erkundung und Erprobung von Textwirkungen
5. Lern- und Arbeitstechniken
- Techniken des Fremdsprachenerwerbs
- Methoden fachlichen Arbeitens
Mathematik
Der Mathematikunterricht
strebt den Aufbau und die Förderung folgender Ziele an:
- Sicher mit Zahlen und ihren Verknüpfungen unter
einsichtiger Anwendung algebraischer Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten
umgehen
- Ein einfaches, berufsbezogenes Problem mit den
Methoden der Mathematik beschreiben, mathematisch lösen und die
mathematische Lösung bewerten
- Sichere Vorstellungen über Maße und Messen
entwickeln, Größen schätzen, Messergebnisse und Messverfahren und
deren Auswirkungen auf Berechnungen beurteilen
- Elementare mathematische Zusammenhänge grafisch
darstellen
- Flächen und Körper darstellen, Vorstellungen über
Bewegungen, Beziehungen und Gebilde im Raum entwickeln
Themenschwerpunkte:
- Rechnen mit ganzen und rationalen Zahlen
- Proportionale und lineare Zuordnung
- Umrechnung von Einheiten, Größen und Währungen
- Terme, Variablen, lineare Gleichungen
- Funktionen
- Prozentrechnen, Zinsrechnen
- geometrische Grundlagen: Zeichnen von Geraden,
Strecken, Kurven, Winkeln, Kreisen, Dreiecken, Vierecken; Skizzieren
von Prismen, Zylindern, Kegeln, Pyramiden, Kugeln
- Längen-, Flächen-, Volumenberechnung
Naturwissenschaften
Der naturwissenschaftliche
Unterricht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Praxis und der
Theorie des gewählten Berufsfeldes.
Es sind Erscheinungen und
Beobachtungen durch Zurückführung
auf die ihr zu Grunde liegenden Naturgesetzlichkeiten zu erklären. Dabei
ist zu verdeutlichen, welche Bedingungen zu beachten sind, um ein
bestimmtes Arbeitergebnis zu erzielen und welche Nebenwirkungen und Folgen
im Hinblick auf die Umwelt auftreten können.
Zu einem gegebenen Naturgesetz ist
eine Anwendung im Rahmen des gewählten Berufsfeldes zu nennen und der
Zusammenhang zwischen Naturgesetz und Anwendung
zu erläutern. Dabei ist zu verdeutlichen, wie naturwissenschaftliche
Erkenntnisse zu neuen und besseren Produktionsformen und –bedingungen
beitragen.
Aus folgenden Themenschwerpunkten
kann eine Auswahl getroffen werden:
- Gesetzmäßigkeiten der Mechanik (physikalische
Größen und Einheiten, Anwendungen der Hebelgesetzes-Kraft,
Kraftmoment, goldene Regel der Mechanik; Arbeit und Leistung)
- Gesetzmäßigkeiten der Elektrizitätslehre
(Anwendung des Ohmschen Gesetzes: Spannung, Strom, Widerstand)
- Lehre von der Wärme und anderen Energieformen
(Reibungsvorgänge, Wärmeerzeugung, Energieumwandlung)
- Aufbau der Werkstoffe (Aufbau der Materie:
Elemente, Verbindungen, Atom, Molekül)
- Aufbau der Lebensmittel (Zustandsänderungen:
Aggregatzustände, chemische Reaktionen)
- Besonderheiten des Wassers
Berufsübergreifender Lernbereich
Grundlage für den Unterricht in
den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sind die gültigen
Richtlinien und Lehrpläne.
Für die Bildungsgänge der
Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf sind aus diesen Vorgaben die
nachfolgend aufgeführten Ziele und Themenschwerpunkte von besonderer
Bedeutung.
Deutsch / Kommunikation
Denken und Handeln, Verstehen und
Lernen sind wesentlich sprachlich fundiert. In allen Situationen des
Lernens benötigen die Schülerinnen und Schüler entwickelte sprachliche
Fähigkeiten. Gleichzeitig entfalten sie diese in allen Situationen
weiter.
In Lernsituationen lassen sich
Beiträge zu folgenden Zielen und Themenschwerpunkten einbringen:
- Kommunikation aufnehmen und gestalten
- Kontakte mit anderen aufnehmen:
-
eigene Gefühle, Erfahrungen und Einstellungen angemessen
ausdrücken
-
auf Gefühle, Erfahrungen, Einstellungen anderer eingehen
- Informationen verarbeiten:
-
neue Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen
-
Informationen ordnen und zusammenstellen
-
den Inhalt eines Textes wiedergeben
-
Fachsprache verstehen und anwenden
-
Formulare und ähnliche Standardisierungen nutzen
-
Texte entwerfen und überarbeiten
-
Texte sprachlich richtig verfassen (Satzbau, Grammatik,
Rechtschreibung, Zeichensetzung)
Politik/Gesellschaftskunde
Die Rahmenvorgabe Politische
Bildung bestimmt Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Toleranz,
Solidarität und Handlungsbereitschaft als Leitideen der Politischen
Bildung. Die didaktische Planung, die sich auch auf die weiteren Vorgaben
stützt, richtet sich auf die Vermittlung von politischer
Urteilskompetenz, politischer Handlungskompetenz und methodischer
Kompetenzen. Dabei sind folgende Kompetenzen besonders anzustreben:
- sich die eigenen Vorstellungen zu Politik auf
verschiedenen Ebenen – von aktuellen Themen bis zum eigenen
Menschenbild – bewusst machen können und bereit sein, sie in der
Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen und neuem Wissen kritisch
zu prüfen und zu verändern
- die Darstellungsweisen von Politik in den Medien
entschlüsseln und sie kritisch und konstruktiv für die eigene
Urteilsbildung nutzen können
- eigene politische Meinungen und Urteile – auch
in der Position der Minderheit – in kontroversen Diskussionen
sachlich vertreten und überzeugend politisch argumentieren können
- sich mit antidemokratischen Denkmustern und mit
autoritaristischen Argumentationen kritisch auseinandersetzen und auf
sie angemessen reagieren können
- sich in interkulturell geprägten sozialen
Zusammenhängen reflektiert und selbstverständlich bewegen können
- verschiedene Medien, z. B. Zeitungen,
Fachliteratur, Internet gezielt für die Information über Politik
nutzen können
Insbesondere sind folgende zentrale
Inhalts- und Problemaspekte zu thematisieren:
- Beziehungen zwischen Politik und Lebenswelt
- Junge Menschen in der Konsumgesellschaft
- Ursachen und Folgen von Migration sowie Möglichkeiten
und Schwierigkeiten interkulturellen Zusammenlebens
- Ökologische Herausforderungen im privaten,
beruflichen und wirtschaftlichen Handeln
- Veränderung des privaten und beruflichen Alltags
durch technologische Innovation
- Die Gleichstellung der Geschlechter und das
Zusammenleben der Generationen
- Ausgrenzung und abweichendes Verhalten
- Umgang mit Konflikten im Alltag
Religion
Evangelische Religionslehre
Auf der Grundlage der gültigen
Richtlinien, Lehrpläne und sonstigen Vorgaben soll der Unterricht zu
selbständigem und verantwortlichem Handeln im privaten und beruflichen
Leben, in Kirche und Gesellschaft, Staat und Ökumene ermutigen und befähigen.
Zu den Zielen und Themenschwerpunkten
gehören:
- Gefühle wahrnehmen, mitteilen und annehmen
- Sich über Sachverhalte aus Situationen und
Traditionen informieren und selber Lernwege dafür finden
- Hintergründe aufspüren und kritisch auf
Interessen, Normen und Wertvorstellungen, Strukturen, Zwänge,
Herrschaftsverhältnisse, Entscheidungsprozesse, auf ideologische und
religiöse Bedingtheit hinterfragen
- Initiativen zur Gestaltung des Lebens mittragen,
Eigeninitiativen entwickeln und anderen Lebensräume eröffnen
- Vertrauen in die Zukunft gewinnen, Ruhe,
Besinnung und Muße pflegen und Perspektiven für eine menschenwürdige
Zukunft entwickeln
- Zum Diskurs über Religionen und Weltanschauungen
fähig werden
- Zur Verwirklichung eines universalen Friedens mit
sich selbst, mit den Mitmenschen und mit der Schöpfung beitragen
Katholische Religionslehre
Auf der Grundlage der gültigen
Richtlinien, Lehrpläne und sonstigen Vorgaben soll der Unterricht zu
selbständigem und verantwortlichem Handeln im privaten und beruflichen
Leben, in Kirche und Gesellschaft, Staat und Ökumene ermutigen und befähigen.
Zu den Zielen und Themenschwerpunkten
gehören:
- Gefühle wahrnehmen, mitteilen und annehmen
- Sich über Sachverhalte aus Situationen und
Traditionen informieren und selber Lernwege dafür finden
- Hintergründe aufspüren und kritisch auf
Interessen, Normen und Wertvorstellungen, Strukturen, Zwänge,
Herrschaftsverhältnisse, Entscheidungsprozesse, auf ideologische und
religiöse Bedingtheit hinterfragen
- Initiativen zur Gestaltung des Lebens mittragen,
Eigeninitiativen entwickeln und anderen Lebensräume eröffnen
- Vertrauen in die Zukunft gewinnen, Ruhe,
Besinnung und Muße pflegen und Perspektiven für eine menschenwürdige
Zukunft entwickeln
- Zum Diskurs über Religionen und Weltanschauungen
fähig werden
- Zur Verwirklichung eines universalen Friedens mit
sich selbst, mit den Mitmenschen und mit der Schöpfung beitragen
Ästhetisches u. motorisches Lernen
- Erlebnis- und Freizeitpädagogik
- Physische Beanspruchungen im Alltag und Beruf
- Psychische Beanspruchungen im Alltag und Beruf
- Wege zur Fitness
- Erholungsprozesse
- Teamfähikeit
- Risiko- und Sicherheitsbewusstsein
- Individuelle Leistungsfähigkeit
- Psychomotorik
- Theater, Konzerte
- Besuch von Ausstellungen
Lernerfolgsüberprüfung
Lernerfolgsüberprüfungen sind
Grundlage der Leistungsbewertung und sie dienen dazu, den am Unterricht
beteiligten Lernenden und Lehrenden Hinweise auf Lernfortschritte,
Lernbereitschaft, Lerninteressen, Lernhindernisse und Lernschwierigkeiten
zu geben. Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Planung und
Durchführung von Unterricht. Sie sind Grundlage für eine individuelle
Beratung der Schülerinnen und Schüler bei Problemen hinsichtlich ihrer
Leistungsmotivation, ihres Lernverhaltens, ihrer Arbeitsweise und ihrer
Selbsteinschätzung.
Leistungsbewertung
Rechtsgrundlage der
Leistungsbewertung sind die §§ 48 – 51 SchulG. Leistungsbewertungen
finden über das Jahr verteilt statt und schriftliche Leistungsnachweise
sind in beiden Lernbereichen zu erbringen. Sonstige Leistungen können
schriftliche Übungen, mündliche Beiträge und praktische Übungen sein.
In Fächern ohne schriftliche
Arbeiten sind die „Sonstigen Leistungen“ Bewertungsgrundlage. Die
Bildungsgangkonferenz legt fest, in welchen Fächern schriftliche Arbeiten
angefertigt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit
besonderem Förderbedarf muss eine individuelle Lernerfolgsüberprüfung
und Leistungsbewertung unter Beachtung der für den Abschluss zu
erreichenden Anforderungen erfolgen. Grundlage ist ein individueller Förderplan.
Damit kann der individuelle Kompetenzzuwachs erfasst werden. Hierauf gestützt
kann dann für die Schülerinnen und Schüler eine Angleichung der
Anforderungen eventuell bis zum Hauptschulabschluss erfolgen. Mit dem
schrittweisen Erreichen von Beruflichkeit werden zugleich die
Eingangsvoraussetzungen für einen weiterführenden Bildungsgang, eine
Berufsausbildung oder eine Erwerbstätigkeit erfüllt.
Die Beurteilung des praktischen
Einsatzes erfolgt von der Arbeitsstelle, die zuständige Fachkraft erteilt
unter Berücksichtigung der schriftlichen Arbeiten und dem individuellen
Lernfortschritt die Zensur.
Ziele der Beratung
Unser Beratungsverständnis ist die
ausbildungsbegleitende Beratung mit dem Schwerpunkt des schulischen und
beruflichen Lernens. Sie ist integraler Bestandteil des Bildungsganges und
jeder Lehrer sollte zu dieser Beratungstätigkeit in der Lage sein. Der
Lehrer hat auch die Kontakte und Beratung in den jeweiligen Berufsfeldern
durchzuführen, um so eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten.
Die Jugendlichen sollen nach ihren
Neigungen, Fähigkeiten, Zielen und Perspektiven auf der Grundlage des örtlichen
und regionalen Schul- und Arbeitsmarktes beraten werden. Ihnen soll eine
positive Unterstützung und Hilfe für die Berufswahl gegeben werden. Das
bedeutet, die Beratung
·
nimmt ganzheitlich den Jugendlichen mit allen seinen Stärken
und Schwächen in den Blick
·
bezieht alle regionalen Bildungsangebote ein
·
zeigt Perspektiven auf, die über mehrere Etappen erreicht
werden können
·
entwickelt ein in sich stimmiges Lernprogramm, das auch der
Jugendliche als Ausdruck seiner Interessen akzeptiert
Gleichzeitig wird durch die
Beratung die Zusammensetzung der Klassen/Lerngruppen gesteuert. Dabei
kommt es darauf an, möglichst übereinstimmende berufsfeldbezogene
Lernvoraussetzungen zu schaffen. Aspekte wie Vorkenntnisse aus der
Sekundarstufe I, Verständigungsfähigkeit in der deutschen Sprache,
Nationalität/Religionszugehörigkeit sind dabei zu berücksichtigen.
Eine weitere Beratung sollte auch
erfolgen:
- im Verlaufe eines Bildungsganges, wenn eine
Entscheidung, z. B. für ein bestimmtes Berufsfeld
(Einarbeitungsphase), zu
treffen ist
- am Ende eines Bildungsganges im Hinblick auf den
weiteren Bildungsweg (Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis,
in einen weiterführenden schulischen Bildungsgang, in eine außerschulische
Fördermaßnahme)
- bei einem vorzeitigen Verlassen des Bildungsgangs
Gleichzeitig übernimmt der Lehrer
die Informationen über weitere Beratungsdienste, Kammern etc. Formen der
Zusammenarbeit mit Eltern, je nach Lebensalter der Schüler/Schülerinnen
werden verantwortlich vom Klassenlehrer/in übernommen.
Klassen
für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (Anlage
A7 der APO-BK)
(einjährige Organisationsform)
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Unterrichtsstunden
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|
berufsbezogener Lernbereich
|
|
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Fachpraxis / Betriebspraxis 1)
|
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|
}
|
840
- 1080
|
|
Theorie 1)
|
|
|
Englisch
|
40
- 120
|
|
Mathematik
|
40 - 120
|
|
Naturwissenschaft
|
40
- 80
|
|
Summe:
|
1160
- 1200
|
|
Differenzierungsbereich
|
|
|
Summe:
|
0
- 40
|
|
berufsübergreifender Lernbereich
|
|
|
Deutsch / Kommunikation
|
40
|
|
Religionslehre
|
40
|
|
Sport / Gesundheitsförderung
|
40
|
|
Politik / Gesellschaftslehre
|
40
|
|
Summe:
|
160
|
|
Gesamtstundenzahl:
|
1360
|
1)
Der Unterricht findet an zwei Tagen mit insgesamt zwölf Wochenstunden
statt. Davon entfallen mindestens drei Wochenstunden auf
Fachpraxis/Theorie. Der betriebspraktische Anteil wird von den Lehrkräften
in einem dem Unterricht vergleichbaren Umfang begleitet.
Erwerb
des Hauptschulabschlusses:
Um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen, müssen in den Fächern
Englisch und Mathematik mindestens drei Wochenstunden erteilt werden. Dafür
ist das Stundenangebot entsprechend zu erhöhen.
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